Beratung für Berater


Das Steuerrecht ist so komplex und im Wandel, dass auch Kollegen beratender Berufe nicht immer in jedem Bereich ihren Mandanten Beratung anbieten können.


Wir bieten daher Kollegen beratender Berufe, insbesondere Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern die Möglichkeit, Beratung von steuerrechtlichen Spezialthemen in Anspruch zu nehmen. Hierbei können die Berufsträger die Beratung selbst wahrnehmen, es besteht aber auch die Möglichkeit, die Mandanten der Berufsträger zu beraten.


Hierbei wird selbstverständlich gewährleistet, dass jegliche Korrespondenz über den jeweiligen Berufsträger läuft und wir nicht konkurrierend sondern als beratender Kollege auf der Seite des Berufsträgers auftreten. Dem Berufsträger wird vollumfänglicher Mandantenschutz gewährleistet.


Spezielle steuerrechtliche Beratung wird im internationalen Steuerrecht, Einkommensteuerrecht, Körperschaftssteuerrecht, Umsatzsteuerrecht, Abgabenordnung (Verfahrensrecht) und Erbschaftssteuer-/Schenkungsteuerrecht angeboten.

 
 
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